AGB
-
Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin/ dem Kunden (nachfolgend «Kundin») und Natacha Küng, Wagenrain 5, 5628 Aristau (nachfolgend "Fadäfreud) gelten ausschliesslich die nachfolgenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (AGB).Die Kundin erklärt ausdrücklich ihr Einverständnis zu diesen AGB. Abänderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn Fadäfreud sie schriftlich bestätigt.
Gemietete Artikel sind Eigentum von Fadäfreud. Fadäfreud hat jederzeit das Recht, bei Bedarf in Einzelfällen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuweichen.
Das Angebot gilt, solange der Vorrat reicht.
-
Vertragsschluss
Die Angaben auf der Fadäfreud-Webseite stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an die Kundin, eine für dieses Angebot verbindliche Bestellung abzugeben. Die Annahme des Angebotes durch Fadäfreud erfolgt schriftlich per E-Mail. Die Vertragssprache ist deutsch.
-
Preise und Versandbedingungen
Alle Preise sind Endpreise. Die Mindestgröße für Mietaufträge beträgt CHF 30.- pro Monat. Die Versandkosten gehen zulasten der Kundin, die Verpackungskosten zulasten von Fadäfreud, sofern zur Rücksendung der wiederverwendbare Originalbeutel verwendet wird.
-
Lieferbedingungen
Als Lieferzeiten gelten durchschnittlich 5 Werktage nach Zahlungseingang. Bei Feiertagen verlängert sich die Lieferzeit. Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen auf der Fadäfreud-Webseite, richtet sich ausschliesslich an eine Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein. Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein.
-
Mietdauer und Mietpreis
Der Mietpreis gilt für die Benutzung aller Kleidungsstücke in den zugesandten Fadäfreud-Abo-Boxen für einen Monat ab Fadäfreud-Lager. Die Mietdauer beginnt ab Versand der Ware und endet mit Kündigung durch Kundin oder Fadäfreud.
Die Kundin kann die Abo-Box jederzeit kündigen, frühestens jedoch einen Monat nach Mietbeginn. Damit die Kündigung wirksam ist, müssen die gemieteten Kleider zurückgeschickt und spätestens 5 Tage nach Kündigung bei Fadäfreud eingegangen sein.
Bei Wechsel der Boxen während der Mietdauer muss die jeweils alte Box innerhalb von 5 Werktage nach Erhalt der neuen Box zurückgesandt werden.
-
Übergabe
Die Mietsachen werden der Kundin im gereinigten Zustand übergeben. Wird Fadäfreud infolge höherer Gewalt an der Bereitstellung der Mietobjekte gehindert, so entfällt jegliche Haftung. Die Kundin hat bei der Übernahme der Mietartikel diese auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und mögliche Mängel der Vermieterin sofort, spätestens nach 48 Stunden, zu melden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
-
Benutzung der Mietsachen
Die Kundin erklärt sich bereit, die Mietsachen nach Anweisung von Fadäfreud zu waschen. Die Anweisung legen wir jeder Abo-Box bei. Die Kundin erklärt sich bereit, die Mietobjekte pfleglich zu behandeln, nur entsprechend der Waschanleitung zu waschen und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Für Beschädigungen, die über normale Gebrauchsspuren hinaus gehen oder in Verlust geratene Artikel haftet der Mieter in Höhe des Neubeschaffungs- oder Reparaturwertes. Als normale Abnutzung gelten etwa offene Nähte, nicht auswaschbare, kleine Flecken oder ausgerissene Knöpfe. Exakte Schäden oder Verlustmengen werden erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess bei Fadäfreud ermittelt.
-
Versicherung
Die Mietobjekte sind während der Mietzeit nicht diebstahlversichert. Die Kundin haftet dementsprechend für den Verlust.
-
Zahlung und Abrechnung
Die von Fadäfreud angebotenen Zahlungsmöglichkeiten sind auf der Fadäfreud-Webseite angegeben. Es wird monatlich abgerechnet. Die Zahlung erfolgt jeweils zu Beginn des Mietmonats. Nach Kündigung erfolgt die Endabrechnung.
-
Zahlungsverzug
Im Falle eines Zahlungsverzuges behält sich Fadäfreud vor, Mahnungen sowie Mahnspesen zu erheben.
-
Gerichtsstand Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Fadäfreud und der Kundin unterstehen materiellem Schweizer Recht. Es gelten folgende ausschliesslichen Gerichtstände: Für sämtliche Ansprüche aus Mietverträgen, in denen Fadäfreud Vertragspartei ist: Für Klagen von Kundinnen gilt ihr Wohnsitz oder Baden; Kanton Aargau als Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist Baden, Kanton Aargau ausschliesslicher Gerichtsstand.
Stand: Oktober 2023